Pfändungsschutzkonto beantragen – Anleitung

Pfändungsschutzkonto beantragen – Anleitung

Für Guthaben gibt es automatisch einen pauschalen Basisschutz von 1.133,80 Euro je Kalendermonat. Da sich diese Wert jedoch ändern kann, gibt es die sogenannte Pfändungstabelle. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. Nur in speziellen Fällen ist noch eine gerichtliche Entscheidung bzw. bei öffentlichen Gläubigern eine Entscheidung der vollstreckenden Behörde erforderlich.

Auf diese Weise sind Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen genauso geschützt wie beispielsweise finanzielle Unterstützungen durch Dritte. Bei einer Kontopfändung haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen. Hier die wichtigsten Punkte, auf die man achten sollte:

  1. Gläubiger können nach mehrfachen Abmahnungen mit Fristsetzung per Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlangen, der in ein Konto vollstreckt werden kann.
  2. Das sogenannte Pfändungsschutzkonto gewährt Schuldner automatisch einen Basisschutz, bei dem die unpfändbaren Freibeträge nicht angegriffen werden können.
  3. Die sogenannten P-Konten sind umgewandelte Girokonten. Besorgen Sie sich bei Ihrer Bank einen entsprechenden Antrag, um Ihr Gehaltskonto in ein solches P-Konto umzuwandeln.
  4. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Konto innerhalb von drei Banktagen umzuwandeln. P-Konten werden normalerweise von der Bank direkt der SCHUFA gemeldet.
  5. Der Pfändungsschutz beträgt derzeit etwa 986 Euro monatlich; Unterhaltspflichten und Krankheiten erhöhen diesen Freibetrag.
  6. Ein solches Konto können Sie nicht überziehen; meist stellt die Bank lediglich eine Karte für den Automaten, jedoch keine Kreditkarte aus.
  7. Informieren Sie sich vorher ausführlich über die entstehenden Bankgebühren, die sehr unterschiedlich sind.

Wie lange dauert die Pfändung eines Kontos?

Reicht das aktuelle Guthaben auf dem Konto des Schuldners nicht aus, um die Schulden zu begleichen, dauert die Kontopfändung bis zur Begleichung der Forderung an. Die Dauer ist abhängig von der Höhe der Forderung und der Höhe der Geldeingänge, die bei dem betroffenen Konto zu verzeichnen sind. Besitzt der Schuldner ein zweites Konto, von dem aus er die Schulden beglichen hat, ist es möglich, die Kontopfändung aufzuheben. Voraussetzung hierfür ist, dass die ausführende Bank die vollständige Bezahlung der Verbindlichkeiten bestätigt.

joern

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