Name in der Ehe

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Inhalt
Das zweite Ja-Wort oder die Qual der Namenswahl
Die Unterschrift des Brautpaares im Heiratsprotokoll zeigt eine wichtige Entscheidung, z.B. die Entscheidung für einen gemeinsamen Familiennamen.
Bei der Eheschließung kann ein Ehename bestimmt werden. Dies kann der Geburtsname des Mannes bzw. der Geburtsname der Frau sein oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Name (z.B. aus einer Vorehe) der Frau oder des Mannes sein.Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt (keine Frist) vorgenommen werden.
Beispiel:
Helga Glück geb. Frohsinn & Hans Glück
oder: Helga Frohsinn & Hans Frohsinn geb. Glück
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingehung der Ehe tragen.
Beispiele für den Namen in der Ehe
Beispiel:
Helga Frohsinn & Hans Glück
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Name der Frau oder des Mannes ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht aber nicht zu.
Beispiel:
– Helga Frohsinn & Hans Frohsinn-Glück
– oder: Helga Frohsinn & Hans Glück-Frohsinn
– oder: Helga Frohsinn-Glück & Hans Glück
– oder: Helga Glück-Frohsinn & Hans Glück