Das Traugespräch

Das Traugespräch

Was passiert beim Traugespräch?

Das, oder besser, die Traugespräche, sind ein entspanntes Gespräch zwischen dem Pfarrer und den Verlobten. Kein Verhör. Dabei wird der Pfarrer Sie wahrscheinlich ein wenig kennen lernen wollen – etwa um seine Predigt auf Sie anzupassen. Es geht ihm auch um die formellen Details: beispielsweise Ihre Personalien, dass Sie unverheiratet sind, dass Sie seiner Gemeinde angehören und nicht etwa dem Nachbarort oder der evangelischen Kirche. Und er wird mit Ihnen über die Bedeutung der kirchlichen Ehe sprechen wollen. Damit er sicher sein kann, dass Sie die Tragweite einer kirchlichen Ehe verstanden haben und die Ehe somit auch kirchenrechtlich bestand hat.

Meist erst beim zweiten Gespräch wird er mit Ihnen über die Form und Gestaltung des Gottesdienstes sprechen. Welche Wünsche haben Sie, was ist möglich, auf was sollten Sie im Rahmen des Gottesdienstes besser verzichten.

Was braucht der Pfarrer zum Vorgespräch

Zum Vorgespräch sollten Sie ihre Personalausweise mitbringen. Wenn sie in der Gemeinde, in der Sie heiraten möchten auch getauft wurden brauchen Sie weiter nichts mitbringen. Anderenfalls benötigen sie noch eine Taufbescheinigung, die aber nicht alter als sechs Monate sein darf. Sie erhalten diese auf Anfrage von dem Pfarramt der Gemeinde in der Sie getauft wurden. Wenn Sie darüber hinaus im Ausland getauft wurden kann der Nachweis hier manchmal mehrere Monate dauern. Ist einer der Partner nicht katholisch braucht dieser einen Ledigennachweis seines Einwohnermeldeamtes.

In Deutschland ist die Firmung ist zwar keine Voraussetzung für eine Hochzeit, dennoch wird sie von der Kirche natürlich gern gesehen.

Die Kirche ist kein Eventveranstalter

Auch wenn zumindest ein Teil des Brautpaares Kirchensteuern bezahlt sollten Sie die Kirche nicht als Eventveranstalter missverstehen. Man wird sich bemühen ihnen im Rahmen der Möglichkeiten den schönsten Tag Ihres Lebens zu gestalten Aber nur, wenn sie keine Bestellung wie beim Caterer vorlegen, sondern dem Pfarrer gegenüber mit Respekt auftreten.

Hochzeit im sonntäglichen Gottesdienst

Auch dies ist wiederum eine seltene, aber praktikable Möglichkeit, die ich hier der Vollständigkeit halber erwähnen möchte. Sie können den Pfarrer bitten Ihre Hochzeit im Rahmen des sonntäglichen Gottesdienstes abzuhalten. Allerdings haben sie hier weniger Möglichkeiten etwa die Texte auszusuchen, da diese ihm dann fest vorgeschrieben werden. Sie haben aber die Möglichkeit etwas zum regulären Gottesdienst beizutragen. Etwa den Blumenschmuck, die Fürbitten oder die Liederauswahl. Wegen des eingeschränkten Gestaltungsspielraumes wählen daher fast alle Paare einen eigenen Gottesdienst, den sie ganz nach Belieben gestalten können. Interessant ist ein solcher Gottesdienst eher für Menschen, die keine oder nur sehr wenige Menschen zu ihrer Hochzeit einladen können. Ein eigener Gottesdienst wäre dann mangels Gästen weitaus weniger feierlich als der Sonntägliche Gottesdienst im Rahmen einer Gemeinde. Aber auch hier wird der Pfarrer sein Möglichstes tun Ihnen eine schöne Hochzeitszeremonie zu bieten.

Ökumene

Wenn beide Partner den christlichen Kirchen angehören, der eine Teil etwa evangelisch ist, der andere aber katholisch, kann die Sprache auf einen ökumenischen Gottesdienst kommen. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form des Gottesdienstes, bei dem (sehr grob gesprochen) die verschiedenen Handlungen und Abläufe beider Kirchen kombiniert werden.

Hierzu bedarf es mindestens eines zweiten Pfarrers (im Beispiel einen katholischen und einen evangelischen Pfarrer), was die Organisation deutlich erschwert, denn Sie müssen nun nicht mehr „nur“ ihre Hochzeit mit der Kirche abstimmen, sondern auch die beiden Kirchen unter einander.

Eben aus diesem Grund kommt diese Form der Hochzeit nur sehr selten vor. Die ökumenische Hochzeit eignet sich auch eher für Paare, deren Familien beide sehr stark mit ihrer jeweiligen Kirche verbunden sind. Dem Laien (selbst dem regelmäßigen Kirchgänger) sind der Aufwand und die Details eines solchen Gottesdienstes ohnehin kaum bewusst.

Kirchenrechtlich existiert eine „ökumenische Trauung“ im Übrigen nicht. Es gibt (wieder dem Beispiel folgend) entweder eine katholische Hochzeit, bei der ein evangelischer Pfarrer mitwirkt oder eine evangelische Trauung, bei der ein katholischer Pfarrer mitwirkt. Sie müssten sich also auch trotz ökumenischen Gottesdienstes für eine der beiden Kirchen entscheiden.

joern

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