Das Eheversprechen
Normalerweise können Sie zwischen zwei Formen des Eheversprechens wählen, wobei sich das Brautpaar auf eine Variante einigen muss. Eine Möglichkeit ist der Text. Das bedeutet, dass Ihnen der Pfarrer während des Gottesdienstes einen Text in die Hand gibt den sie vor der Gemeinde ablesen können. Die andere Möglichkeit ist das Ja-Wort. Bei dieser Variante fragt sie der Pfarrer, ob Sie die mit der Ehe verbundenen Versprechen abgeben, was Sie mit dem Ja-Wort bestätigen.
Üblicherweise bevorzugen die meisten Paare wegen der abzusehenden Nervosität das Ja-Wort. Auch weil man mittlerweile aus den Filmen kaum noch die Text-Variante kennt. Und natürlich wird man Sie nach der Zeremonie mit der Stelle aufziehen, bei der Sie etwas leiser waren. „Das mit der Treue hat man aber nicht so gut gehört“.
Inhalt
Eheversprechen Texte
Sollten Sie sich für die Textvariante entscheiden sollten sie diese unbedingt vorher üben. Sie lautet wie folgt:
Der Bräutigam (spricht seine Braut mit ihrem Vornamen an):
N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet.
Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.
Der Bräutigam nimmt den Ring und steckt ihn an den Finger seiner Braut. Dabei sagt er:
„Trag diesen Ring als Zeichen unsrer Liebe und Treue
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Die Braut (spricht ihren Bräutigam mit seinem Vornamen an):
„N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meinen Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet.
Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.
Die Braut nimmt den Ring und steckt ihn an den Finger ihres Bräutigams. Dabei sagt sie:
„Trag diesen Ring als Zeichen unsrer Liebe und Treue:
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Pfarrer nach Anweisungen für Gäste fragen
Wenn Sie sich selbst unsicher fühlen wird es Ihren Gästen vermutlich ähnlich ergehen. Auch geübte Gottesdienstgänger sind aber dankbar für Hinweise im Rahmen einer Hochzeitsmesse, die man schließlich nicht alle Tage besucht. Scheuen Sie also nicht, mit der Bitte an Ihren Pfarrer, Ihren Gästen mit dezenten Hinweisen eine kleine Hilfestellung zu geben. Er wird diese Hilfestellung aber wahrscheinlich schon von sich aus geben, denn selbst wenn beide Familien die Antworten und Gesten kennen bedeutet das ja nicht, dass ihre Freunde dies auch können. Auch wird, trotz einheitlicher Regelung, der Gottesdienst in jeder Gemeinde ein klein wenig anders gefeiert.
Folgen der Eheschliessung
Es ist zugegebenermaßen eine merkwürdige Frage, aber ich habe diese bei meinen eigenen Recherchen gleich mehrfach in verschiedenen Foren gefunden. Der Hintergrund war dabei zumeist die Taufe des Kindes im Rahmen oder kurz nach der Hochzeit. Manche Paare möchten wohl traditionell und ansehnlich in der Kirche heiraten, sich damit aber nicht automatisch verpflichten auch ihre „unehelichen“ Kinder Taufen zu lassen. Das Ziel (das Kind unabhängig von der Hochzeit taufen oder nicht taufen zu lassen) ist dabei bei weitem nicht so verwerflich wie der Vorsatz den Pfarrer zu betrügen. Ganz abgesehen davon, dass man hier bei späteren ehelichen Krisen sogar kirchenrechtlich argumentieren könnte, dass die Ehe unter falschen Versprechungen eingegangen wurde. Von der Vertrauenswürdigkeit eines Jawortes unter diesen Voraussetzungen mal ganz abgesehen.
Aber zurück zur „Traufe“. Leider gibt es tatsächlich noch irgendwo einen Pfarrer, der darauf besteht, eine kirchliche Ehe nur dann zu schließen, wenn das Kind im gleichen Zuge mitgetauft wird (die „Traufe“). Dies ist einer der vielen Streitpunkte innerhalb der Kirche, den ich hier nicht weiter vertiefen möchte.
Sollten Sie also in der Situation sein ein uneheliches Kind mit in die Ehe zu bringen, dass sie aber nicht taufen lassen wollen sagen Sie dies dem Pfarrer am besten offen und ehrlich. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass er etwas dagegen einzuwenden hat.
Wenn Sie dennoch Zweifel haben erwähnen Sie am besten gleich, dass sie ihr Kind zwar im christlichen Sinne (kurz: Nächstenliebe) erziehen möchten, aber es dem Kind auch selbst überlassen möchten, ob es später einmal aus freiem Willen selbst in die Kirche eintreten möchte oder nicht.
Sollte selbst das nicht ausreichen können Sie sich beim Bischof über den Pfarrer beschweren, der den Vorfall dann erklären muss. Unter normalen Umständen muss der Pfarrer dann Ihrem Wunsche entsprechen. Der Stimmung des Gottesdienstes kommt das allerdings nicht gerade zugute. Sollten Sie hingegen eine lange Liste kirchlich grenzwertiger Forderungen gestellt oder den Pfarrer sonst grob verstimmt haben wird der Bischof Ihnen aber auch nicht weiterhelfen.
Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen zu machen, dass dieser Fall eintritt. Aber bitte seien Sie ehrlich zu Ihrem Pfarrer. Die Kirche ist nicht (mehr) so verklemmt.