Hochzeit – Formelle Voraussetzungen

Hochzeit – Formelle Voraussetzungen

Voraussetzung für die kirchliche Trauung

Die Mindestvoraussetzung ist im CIC (gewissermaßen das BGB der Kirche) im Paragraphen 1096 geregelt. Demnach ist es „erforderlich, dass die Eheschließenden zumindest nicht in Unkenntnis darüber sind, dass die Ehe eine zwischen einem Mann und einer Frau auf Dauer angelegte Gemeinschaft ist, darauf hingeordnet, durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft zu zeugen“.

Um in der Kirche heiraten zu dürfen müssen Sie standesamtlich verheiratet sein. Sie dürfen zuvor nicht verheiratet, bzw. geschieden gewesen sein. Hier gibt es gewisse Ausnahmen: Die katholische Kirche kennt die „Annullierung“ der Ehe, wenn etwa Ihr Partner dachte, die Ehe sei nicht unauflöslich gewesen, nicht vorhatte Nachkommen zu zeugen und dies verschwiegen oder gegenteiliges behauptet hatte, die Ehe unter Zwang eingegangen wurde, die Ehe heimlich an Bedingungen geknüpft war, ein nötiger Dispens des Bischofs fehlte oder unwissentlich sehr nahe Verwandte geheiratet haben. Haben Sie also eine vorherige Ehe annullieren können dürften Sie theoretisch auch (wieder) in der Kirche heiraten.

Ehe annulieren

So selten sind Annullierungen von kirchlichen Ehen übrigens gar nicht mehr. War dies früher nur Kaisern und Königen auf Dispens des Papstes möglich werden heute, Schätzungen zufolge, etwa 500-600 Ehen pro Jahr annulliert.

Der Spezialfall, dass eine nicht-kirchliche Hochzeit „geschieden“ wurde gilt kirchenrechtlich übrigens ebenfalls als verheiratet. Einzig wenn ein Paar (beide ungetauft – also noch nicht Mitglied der katholischen Kirche) standesamtlich heiratet, einer der Partner sich danach Taufen lässt und sich der ungetaufte Partner deswegen von seinem getauften Partner trennen möchte ist eine Scheidung nach kirchlichem Recht denkbar.

Wenigstens einer der beiden Partner muss zwingend Mitglied der katholischen Kirche sein. Ist ihr Partner nicht katholisch muss ebenfalls eine Zustimmung des Bischofs eingeholt werden (sog. „Dispens“).

Auch wenn es in manchen Ländern bereits standesamtlich möglich ist: Eine gleichgeschlechtliche Ehe ist in der katholischen Kirche schon auf Grund des Ehezwecks nicht möglich. Dieser besteht in der Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft. Eine Adoption von Kindern wird darunter nicht verstanden. Natürlich wird die kirchliche Ehe durch eine später festgestellte Unfruchtbarkeit aber nicht ungültig.

An Formalitäten benötigen Sie für die Anmeldung ihrer Hochzeit noch Ihren Personalausweis und die Taufbescheinigungen sowie den Ledigennachweis.

Taufbescheinigung besorgen

Die Taufbescheinigung erhalten Sie von dem Pfarramt, bei dem Sie getauft wurden. Wahrscheinlich haben Sie oder Ihre Eltern auch noch ein solches Exemplar. Das Dokument muss aber neu (innerhalb der letzten sechs Monate vor der Anmeldung) ausgestellt werden. Wenn einer der Partner aus dem Ausland stammt kann die Beschaffung dieses Dokuments entsprechend lange dauern. Rechnen Sie also genügend Zeit ein.

Den Ledigennachweis. Diesen erhalten Sie vom Einwohnermeldeamt.

Sofern Sie bereits standesamtlich verheiratet sind brauchen Sie die Heiratsurkunde, alternativ die Bescheinigung über die Anmeldung zur standesamtlichen Hochzeit.

Grundsätzlich müssen Sie zwar nicht gefirmt sein, aber der Pfarrer wird mit Ihnen über die Bedeutung der Firmung sprechen und Sie vielleicht ermuntern, sich vor der Hochzeit firmen zu lassen.

Der Firmung geht üblicherweise ein Kurs voraus, in dem Ihnen die wichtigsten Themen des katholischen Glaubens noch einmal nahe gelegt werden.

joern

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